Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
02.11.2018 Schweiz
Generalstreik
Personen
Vorwaerts
Marino Bodenmann
Generalstreik
Volltext
Ruhmreiche Tage des grossen Streiks. Vom 12. bis 14. November 1918 fand der Landesgeneralstreik statt. Dieser Streik war der grösste und bedeutungsvollste Kampf seit dem Bestehen einer organisierten ArbeiterInnenbewegung in der Schweiz. Während dem Streik fehlte es der ArbeiterInnenklasse jedoch an einer ihr ergebenen und kampfentschlossenen Führung. Der Landesgeneralstreik wuchs aus einer Stimmung der Unzufriedenheit, die die gesamte Arbeiterschaft erfasste. Diese Unzufriedenheit hatte ihre Hauptursache in den ständig sich verschlechternden Lebensbedingungen des werktätigen Volkes. Die Teuerung stieg am laufenden Band, von Juli 1914 bis im Sommer 1918 um mehr als das Doppelte, während der Bundesrat den Schwarzmarkt gewähren liess. Der Reallohn sank immer tiefer. Für Familien mit kleinem Einkommen waren selbst Kartoffeln kaum mehr erschwinglich. Auch die Mietpreise gingen ungehindert in die Höhe. Während grosse Teile des Volkes in eine immer schwierigere Lage gerieten, führten die KriegsgewinnlerInnen und SpekulantInnen ein Prasserleben. Dem Generalstreik gingen eine grosse Zahl von Kampfaktionen voraus. Teuerungsdemonstrationen, halbtägige Generalstreiks mit grossen Kundgebungen in den wichtigsten Städten, Streiks in Zürich, im Tessin, in Genf, in Chippis (VS) und vielen anderen Orten fanden Zustimmung und Sympathie im ganzen Lande. Die Zürcher Frauen marschierten unter der Führung der Genossin Rosa Bloch in einer mächtigen Demonstration (…). Marino Bodenmann.
Vorwärts, 2.11.2018.
Personen > Bodenmann Marino. Generalstreik. Vorwaerts, 2018-11-02.
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01.02.1953 Schweiz
AHV
Partei der Arbeit
Personen
Sozialismus. Zeitschrift
Marino Bodenmann
AHV-Renten
Sozialismus. Zeitschrift
Volltext
Ist die Erhöhung der AHV-Renten möglich? Am 1. Januar ist die eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung in das sechste Altersjahr eingetreten. Trotz des kurzen Bestandes wird bereits die zweite Revision des AHV-Gesetzes erwogen. Die Diskussion kreist zwar erst in der AHV-Kommission und im Amt für Sozialversicherung; der Bundesrat hat noch keine Anträge formuliert. Bis erst die beiden eidgenössischen Räte die Revisionsvorlage durchberaten haben, wird noch längere Zeit verstreichen. Das Tempo könnte beschleunigt werden, wenn das arbeitende Volk - vorab die direkt betroffenen AHV-Rentner -, sich in die Diskussion einschalten würde. Die erste Revision, die zu Beginn des Jahres 1951 in Kraft trat, betraf die Erhöhung der Einkommensgrenzen für den Bezug der Uebergangs-Bedarfsrente, Sie ermöglichte vielen tausenden bedürftiger Leute, die beim Inkrafttreten des Gesetzes 65 und mehr Jahre alt waren, neu in den Genuss der bescheidenen Uebergangsrente zu kommen. Die Rentenhöhe selber wurde durch diese Revision in keiner Weise berührt. (…). Marino Bodenmann.
Sozialismus, Nr. 2, Februar 1953.
Personen > Bodenmann Marino. AHV-Renten. Sozialismus, Nr. 2, Februar 1953.
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